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   BFH, 16.07.1992 - I B 5/92   

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https://dejure.org/1992,9697
BFH, 16.07.1992 - I B 5/92 (https://dejure.org/1992,9697)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1992 - I B 5/92 (https://dejure.org/1992,9697)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - I B 5/92 (https://dejure.org/1992,9697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einfluss des Zeitablaufs bis zur Einreichung einer Beschwerde auf das Rechtsschutzbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.10.1994 - I K 1/92

    Rüge der Befangenheit eines Richters

    Die Beschwerde hat der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am BFH C und der Richter am BFH D und E durch Beschluß vom 16. Juli 1992 unter dem Aktenzeichen I B 5/92 wegen Fehlens eines Antrags und einer Mindestbegründung als unzulässig verworfen.

    das Verfahren I B 5/92 wiederaufzunehmen.

    Auch in dem Verfahren I B 5/92 wurde der Richter am BFH D nur deshalb zum Berichterstatter bestellt, weil der I. Senat für das Verfahren mit Rücksicht auf den Teil A. Sachliche Zuständigkeit der Senate, I. Senat, Nr. 4, des Geschäftsverteilungsplanes 1992 (BStBl II 1992, 115) zuständig wurde und materiell-rechtlich auch über Fragen des § 32 b EStG gestritten wurde.

    Auch die Mitwirkung des Richters am BFH E an dem Beschluß vom 16. Juli 1992 I B 5/92 entsprach der vorschriftsmäßigen Besetzung des I. Senats i. S. des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

  • BFH, 18.10.1994 - VIII B 120/93

    Zulässigkeit einer bedingten Prozesshandlung - Voraussetzungen für die Ablehnung

    Durch Bezugnahme auf den Ablehnungsantrag vom 2. Juni 1992 und den angefochtenen Beschluß des FG vom 16. Juli 1993 wird das Begehren des Klägers zu 1 auch hinreichend deutlich (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Juli 1992 I B 5/92, BFH/NV 1993, 111).
  • BFH, 25.01.1994 - VIII B 103/93
    Durch die Bezugnahme auf den Antrag auf Verfahrensstillstand vom 28. Februar 1993 wird das Begehren des Klägers zu 1 auch hinreichend deutlich (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Juli 1992 I B 5/92, BFH/NV 1993, 111).
  • BFH, 24.11.1995 - VII B 201/95

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung bei Einfuhren nach der

    Ob sie wegen Fehlens eines Antrags und einer (Mindest-)Begründung -- beide sind freilich nicht ausdrücklich vorgeschrieben -- unzulässig ist (so Bundesfinanzhof, Beschluß vom 16. Juli 1992 I B 5/92, BFH/NV 1993, 111; dazu Senatsbeschluß vom 16. Februar 1993 VII B 147/92, BFH/NV 1993, 762), kann offenbleiben, da sie jedenfalls unbegründet ist.
  • BFH, 16.02.1993 - VII B 147/92

    Zolltarifliche Einordnung von Siebdrucken

    Da sie weder einen Antrag noch eine Begründung enthält, ergeben sich bereits Zweifel an der Zulässigkeit des Rechtsmittels, obwohl für die Beschwerde nach § 128 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ein Begründungszwang nicht besteht und ein bestimmter Antrag nicht vorgeschrieben ist (hierzu Bundesfinanzhof, Beschluß vom 16. Juli 1992 I B 5/92, BFH/NV 1993, 111 m.N.).
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